Barrierefreiheit im Internet war lange eine freiwillige Kür – seit dem 28. Juni 2025 ist sie für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und betrifft weit mehr Betriebe, als viele denken: vor allem Onlineshops, aber auch andere digitale Angebote für Verbraucher. Wer die Anforderungen ignoriert, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und im Extremfall ein Verkaufsverbot. Dieser Artikel klärt, ob Sie betroffen sind und was jetzt zu tun ist.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Einschränkungen – etwa Seh-, Hör- oder motorischen Behinderungen – eine Website eigenständig nutzen können. Konkret heißt das: bedienbar per Tastatur, lesbar mit Screenreader, ausreichende Kontraste und verständliche Struktur.
Bin ich vom BFSG betroffen?
Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher (B2C) elektronisch angeboten werden. Betroffen sind unter anderem:
- Onlineshops und E-Commerce jeder Art
- Banken- und Zahlungsdienstleistungen
- Telekommunikationsdienste
- Personenbeförderung (Ticketing, Fahrpläne, Buchung)
- E-Books und digitale Buchhandel-Angebote
- Selbstbedienungsterminals wie Fahrkarten- oder Kontoauszugsautomaten
Vereinfacht gilt: Sobald Verbraucher über Ihre Website etwas kaufen, buchen oder abschließen können, fällt das Angebot sehr wahrscheinlich unter das BFSG. Reine Informations-Websites ohne Vertragsabschluss und reine B2B-Angebote sind in der Regel nicht direkt erfasst – hier lohnt aber die genaue Prüfung im Einzelfall.
Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind befreit. Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte – und wer online an Verbraucher verkauft, sollte die Einstufung sorgfältig prüfen, statt sich vorschnell befreit zu wähnen.
⚠️ Wichtig: Das Gesetz gilt bereits. Anders als bei der E-Rechnung gibt es hier keine mehrjährige Übergangsfrist mehr – die Pflicht ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Betroffene Websites, die nicht barrierefrei sind, verstoßen ab sofort gegen geltendes Recht.
Welche Anforderungen gelten konkret?
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den international anerkannten WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) in Stufe AA basiert. Diese ruhen auf vier Grundprinzipien:
Wahrnehmbar
Inhalte müssen für alle Sinne erfassbar sein: Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste, skalierbare Schrift.
Bedienbar
Die Website muss vollständig per Tastatur nutzbar sein – ohne Maus. Klare Navigation, genügend Zeit für Eingaben, keine Inhalte, die Krampfanfälle auslösen können.
Verständlich
Texte und Bedienung müssen nachvollziehbar sein: verständliche Sprache, vorhersehbares Verhalten, hilfreiche Fehlermeldungen in Formularen.
Robust
Der Code muss sauber und standardkonform sein, damit auch Hilfsmittel wie Screenreader ihn zuverlässig interpretieren können.
Typische Barrieren – und wie sie sich lösen lassen
In der Praxis scheitern Websites meist an denselben, gut behebbaren Punkten:
| Barriere | Problem | Lösung |
|---|---|---|
| Fehlende Alt-Texte | Screenreader können Bilder nicht vorlesen | Aussagekräftige Alternativtexte für alle informativen Bilder |
| Zu schwache Kontraste | Text auf Hintergrund kaum lesbar | Kontrastverhältnis mind. 4,5:1 bei normalem Text |
| Keine Tastaturbedienung | Menüs/Formulare nur per Maus nutzbar | Alle Elemente per Tab erreichbar, sichtbarer Fokus |
| Unklare Formulare | Fehler werden nicht erklärt | Beschriftete Felder, verständliche Fehlermeldungen |
| Fehlende Struktur | Screenreader findet sich nicht zurecht | Saubere Überschriften-Hierarchie und HTML-Semantik |
Was passiert bei Verstößen?
Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Mängel feststellen, Nachbesserung verlangen und Bußgelder verhängen – im Rahmen bis zu 100.000 €. Wird eine Dienstleistung dauerhaft nicht barrierefrei angeboten, kann sie sogar untersagt werden. Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Verbände. Der eigentliche Schaden ist aber oft der Reputationsverlust – und der Ausschluss eines relevanten Teils Ihrer potenziellen Kundschaft.
Barrierefreiheit ist auch eine Chance
Wer das BFSG nur als Pflicht sieht, verschenkt Potenzial. Eine barrierefreie Website bringt handfeste Vorteile:
- Größere Reichweite: Rund jeder zehnte Mensch hat eine relevante Einschränkung – das sind potenzielle Kunden.
- Bessere Nutzbarkeit für alle: Klare Struktur und gute Kontraste helfen jedem, auch am Smartphone in der Sonne.
- SEO-Vorteil: Sauberer, semantischer Code und Alt-Texte verbessern auch das Google-Ranking.
- Rechtssicherheit: Kein Risiko von Bußgeldern und Abmahnungen.
- Modernes Image: Barrierefreiheit signalisiert Professionalität und Verantwortung.
So machen Sie Ihre Website fit
Bestandsaufnahme
Ein Barrierefreiheits-Check deckt auf, wo Ihre Website heute steht – automatisierte Tests plus manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader.
Prioritäten setzen
Kritische Barrieren zuerst: Kaufprozess, Formulare und Navigation haben Vorrang vor kosmetischen Details.
Umsetzung
Kontraste, Alt-Texte, Tastaturbedienung und sauberen Code herstellen. Bei veralteter Basis lohnt der Relaunch statt Flickwerk.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Eine Barrierefreiheitserklärung informiert Nutzer über den Stand und bietet eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen.
Dauerhaft dranbleiben
Bei jeder neuen Seite und jedem Update die Barrierefreiheit mitdenken – sonst schleichen sich neue Barrieren ein.
Fazit: Jetzt prüfen lassen
Das BFSG ist kein Papiertiger, sondern geltendes Recht mit spürbaren Konsequenzen. Wenn Sie einen Onlineshop betreiben oder Verbrauchern digitale Dienste anbieten, sollten Sie jetzt handeln – nicht erst nach der ersten Abmahnung. Der erste Schritt ist immer ein ehrlicher Check des Ist-Zustands. Daraus ergibt sich, ob gezielte Nachbesserungen genügen oder ob ein Relaunch der sauberere Weg ist. In beiden Fällen gilt: Barrierefreiheit ist keine einmalige Aktion, sondern Teil einer guten, modernen Website.