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BFSG 2025: Was das Barrierefreiheitsgesetz für Ihre Website bedeutet

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz viele Unternehmen, ihre Websites und Onlineshops barrierefrei zu gestalten. Wir erklären, wer betroffen ist, welche Anforderungen gelten und wie Sie Ihre Website rechtssicher machen.

1. September 2026 9 Min. Lesezeit

Barrierefreiheit im Internet war lange eine freiwillige Kür – seit dem 28. Juni 2025 ist sie für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und betrifft weit mehr Betriebe, als viele denken: vor allem Onlineshops, aber auch andere digitale Angebote für Verbraucher. Wer die Anforderungen ignoriert, riskiert Abmahnungen, Bußgelder und im Extremfall ein Verkaufsverbot. Dieser Artikel klärt, ob Sie betroffen sind und was jetzt zu tun ist.

Worum geht es?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Einschränkungen – etwa Seh-, Hör- oder motorischen Behinderungen – eine Website eigenständig nutzen können. Konkret heißt das: bedienbar per Tastatur, lesbar mit Screenreader, ausreichende Kontraste und verständliche Struktur.

Bin ich vom BFSG betroffen?

Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher (B2C) elektronisch angeboten werden. Betroffen sind unter anderem:

  • Onlineshops und E-Commerce jeder Art
  • Banken- und Zahlungsdienstleistungen
  • Telekommunikationsdienste
  • Personenbeförderung (Ticketing, Fahrpläne, Buchung)
  • E-Books und digitale Buchhandel-Angebote
  • Selbstbedienungsterminals wie Fahrkarten- oder Kontoauszugsautomaten

Vereinfacht gilt: Sobald Verbraucher über Ihre Website etwas kaufen, buchen oder abschließen können, fällt das Angebot sehr wahrscheinlich unter das BFSG. Reine Informations-Websites ohne Vertragsabschluss und reine B2B-Angebote sind in der Regel nicht direkt erfasst – hier lohnt aber die genaue Prüfung im Einzelfall.

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Für Dienstleistungen gibt es eine Ausnahme: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind befreit. Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte – und wer online an Verbraucher verkauft, sollte die Einstufung sorgfältig prüfen, statt sich vorschnell befreit zu wähnen.

⚠️ Wichtig: Das Gesetz gilt bereits. Anders als bei der E-Rechnung gibt es hier keine mehrjährige Übergangsfrist mehr – die Pflicht ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Betroffene Websites, die nicht barrierefrei sind, verstoßen ab sofort gegen geltendes Recht.

Welche Anforderungen gelten konkret?

Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die auf den international anerkannten WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) in Stufe AA basiert. Diese ruhen auf vier Grundprinzipien:

Wahrnehmbar

Inhalte müssen für alle Sinne erfassbar sein: Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste, skalierbare Schrift.

Bedienbar

Die Website muss vollständig per Tastatur nutzbar sein – ohne Maus. Klare Navigation, genügend Zeit für Eingaben, keine Inhalte, die Krampfanfälle auslösen können.

Verständlich

Texte und Bedienung müssen nachvollziehbar sein: verständliche Sprache, vorhersehbares Verhalten, hilfreiche Fehlermeldungen in Formularen.

Robust

Der Code muss sauber und standardkonform sein, damit auch Hilfsmittel wie Screenreader ihn zuverlässig interpretieren können.

Typische Barrieren – und wie sie sich lösen lassen

In der Praxis scheitern Websites meist an denselben, gut behebbaren Punkten:

Barriere Problem Lösung
Fehlende Alt-Texte Screenreader können Bilder nicht vorlesen Aussagekräftige Alternativtexte für alle informativen Bilder
Zu schwache Kontraste Text auf Hintergrund kaum lesbar Kontrastverhältnis mind. 4,5:1 bei normalem Text
Keine Tastaturbedienung Menüs/Formulare nur per Maus nutzbar Alle Elemente per Tab erreichbar, sichtbarer Fokus
Unklare Formulare Fehler werden nicht erklärt Beschriftete Felder, verständliche Fehlermeldungen
Fehlende Struktur Screenreader findet sich nicht zurecht Saubere Überschriften-Hierarchie und HTML-Semantik
Die gute Nachricht: Eine sauber und modern entwickelte Website erfüllt viele Anforderungen bereits von Haus aus. Der Aufwand hängt stark davon ab, wie solide die technische Basis ist – bei veralteten Seiten ist ein Relaunch oft der sinnvollere Weg als das Nachbessern im Detail.

Was passiert bei Verstößen?

Die Einhaltung überwachen die Marktüberwachungsbehörden der Länder. Sie können Mängel feststellen, Nachbesserung verlangen und Bußgelder verhängen – im Rahmen bis zu 100.000 €. Wird eine Dienstleistung dauerhaft nicht barrierefrei angeboten, kann sie sogar untersagt werden. Hinzu kommt das Risiko von Abmahnungen durch Verbände. Der eigentliche Schaden ist aber oft der Reputationsverlust – und der Ausschluss eines relevanten Teils Ihrer potenziellen Kundschaft.

Barrierefreiheit ist auch eine Chance

Wer das BFSG nur als Pflicht sieht, verschenkt Potenzial. Eine barrierefreie Website bringt handfeste Vorteile:

  • Größere Reichweite: Rund jeder zehnte Mensch hat eine relevante Einschränkung – das sind potenzielle Kunden.
  • Bessere Nutzbarkeit für alle: Klare Struktur und gute Kontraste helfen jedem, auch am Smartphone in der Sonne.
  • SEO-Vorteil: Sauberer, semantischer Code und Alt-Texte verbessern auch das Google-Ranking.
  • Rechtssicherheit: Kein Risiko von Bußgeldern und Abmahnungen.
  • Modernes Image: Barrierefreiheit signalisiert Professionalität und Verantwortung.

So machen Sie Ihre Website fit

1

Bestandsaufnahme

Ein Barrierefreiheits-Check deckt auf, wo Ihre Website heute steht – automatisierte Tests plus manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader.

2

Prioritäten setzen

Kritische Barrieren zuerst: Kaufprozess, Formulare und Navigation haben Vorrang vor kosmetischen Details.

3

Umsetzung

Kontraste, Alt-Texte, Tastaturbedienung und sauberen Code herstellen. Bei veralteter Basis lohnt der Relaunch statt Flickwerk.

4

Erklärung zur Barrierefreiheit

Eine Barrierefreiheitserklärung informiert Nutzer über den Stand und bietet eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen.

5

Dauerhaft dranbleiben

Bei jeder neuen Seite und jedem Update die Barrierefreiheit mitdenken – sonst schleichen sich neue Barrieren ein.

Fazit: Jetzt prüfen lassen

Das BFSG ist kein Papiertiger, sondern geltendes Recht mit spürbaren Konsequenzen. Wenn Sie einen Onlineshop betreiben oder Verbrauchern digitale Dienste anbieten, sollten Sie jetzt handeln – nicht erst nach der ersten Abmahnung. Der erste Schritt ist immer ein ehrlicher Check des Ist-Zustands. Daraus ergibt sich, ob gezielte Nachbesserungen genügen oder ob ein Relaunch der sauberere Weg ist. In beiden Fällen gilt: Barrierefreiheit ist keine einmalige Aktion, sondern Teil einer guten, modernen Website.

Als Webentwickler in Südbaden prüfen wir Ihre Website auf BFSG-Konformität, priorisieren die nötigen Maßnahmen und setzen sie um – von gezielten Anpassungen bis zum barrierefreien Relaunch. So werden Sie rechtssicher und erreichen gleichzeitig mehr Menschen.

Website barrierefrei und rechtssicher machen?

Wir prüfen Ihre Website nach den Vorgaben des BFSG und setzen die notwendigen Maßnahmen um – so werden Sie rechtssicher und erreichen gleichzeitig mehr Kundinnen und Kunden.