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DSGVO-Praxis für KMU: Die 10 wichtigsten Maßnahmen

Die DSGVO wird im Mittelstand noch immer unterschätzt – dabei drohen empfindliche Bußgelder. Wir zeigen Ihnen die 10 wichtigsten Maßnahmen, mit denen Ihr KMU rechtssicher aufgestellt ist.

14. Februar 2026 12 Min. Lesezeit

DSGVO im Mittelstand: Noch immer unterschätzt

Seit Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – und dennoch haben viele kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland ihre Hausaufgaben nicht vollständig erledigt. Gerade im Mittelstand in Südbaden, wo Handwerksbetriebe, Ingenieurbüros und Dienstleister das wirtschaftliche Rückgrat bilden, herrscht oft die Annahme: «Uns betrifft das nicht so stark, wir sind ja kein Konzern.» Ein gefährlicher Irrtum.

Die Realität sieht anders aus: Auch ein Betrieb mit 15 Mitarbeitern verarbeitet personenbezogene Daten – von Kundenadressen über Bewerbungsunterlagen bis hin zu Mitarbeiterdaten in der Lohnbuchhaltung. Die Aufsichtsbehörden, darunter der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg, haben ihre Prüfaktivitäten in den letzten Jahren deutlich verstärkt. Und Bußgelder treffen längst nicht mehr nur Großkonzerne.

⚠️ Wichtig: Im Jahr 2025 verhängte der Landesbeauftragte für Datenschutz Baden-Württemberg mehrere Bußgelder gegen mittelständische Unternehmen – darunter Beträge zwischen 5.000 und 50.000 Euro für fehlende Verarbeitungsverzeichnisse und unzureichende technische Schutzmaßnahmen.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen praxisnahen Überblick über die 10 wichtigsten DSGVO-Maßnahmen, die jedes KMU umsetzen sollte. Kein juristisches Fachchinesisch, sondern konkrete Schritte, die Sie direkt angehen können.

Realität: Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – unabhängig von der Größe. Schon eine Kundendatenbank oder ein E-Mail-Verteiler fällt darunter.

Die 10 wichtigsten DSGVO-Maßnahmen für Ihr KMU

Die folgende Übersicht führt Sie Schritt für Schritt durch die zentralen Bausteine einer soliden DSGVO-Compliance. Jede Maßnahme ist für sich genommen umsetzbar – in der Summe bilden sie ein robustes Datenschutz-Fundament für Ihr Unternehmen.

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1. Verarbeitungsverzeichnis erstellen

Das Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) ist das Herzstück Ihrer Datenschutz-Dokumentation. Listen Sie alle Prozesse auf, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden: CRM, Buchhaltung, Personalverwaltung, Website-Formulare, Newsletter-Versand. Für jeden Prozess dokumentieren Sie Zweck, Rechtsgrundlage, betroffene Personengruppen, Empfänger und Löschfristen.

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2. Datenschutzbeauftragten benennen

Ab 20 Mitarbeitern, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) Pflicht. Aber auch unterhalb dieser Schwelle kann eine freiwillige Benennung sinnvoll sein. Der DSB kann intern oder extern bestellt werden – für KMU ist ein externer DSB oft die wirtschaftlichere Lösung.

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3. Auftragsverarbeitungsverträge prüfen

Nutzen Sie Cloud-Dienste, externe IT-Dienstleister oder ein Lohnbüro? Dann verarbeiten Dritte in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten. Für jeden dieser Dienstleister benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Prüfen Sie bestehende Verträge und fordern Sie fehlende AVVs aktiv an.

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4. Technische und organisatorische Maßnahmen dokumentieren

Die sogenannten TOMs (Art. 32 DSGVO) beschreiben, wie Sie personenbezogene Daten technisch und organisatorisch schützen. Dazu gehören Verschlüsselung, Zugangskontrollen, Backup-Konzepte, Firewall-Regeln und Berechtigungskonzepte. Dokumentieren Sie diese Maßnahmen schriftlich und halten Sie sie aktuell.

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5. Einwilligungen und Rechtsgrundlagen prüfen

Jede Datenverarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage: Vertrag, berechtigtes Interesse, gesetzliche Pflicht oder Einwilligung. Prüfen Sie besonders Newsletter-Anmeldungen, Cookie-Consent-Banner und Marketing-Aktivitäten. Einwilligungen müssen freiwillig, informiert und widerrufbar sein.

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6. Löschkonzept implementieren

Personenbezogene Daten dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden. Erstellen Sie ein Löschkonzept mit klaren Fristen: Bewerbungsunterlagen nach 6 Monaten, Rechnungsdaten nach 10 Jahren (steuerliche Aufbewahrungspflicht), Kundendaten nach Vertragsende. Automatisieren Sie Löschprozesse, wo möglich.

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7. Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen

Bei Verarbeitungen mit hohem Risiko für Betroffene ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO vorgeschrieben. Das betrifft etwa Videoüberwachung, umfangreiche Gesundheitsdatenverarbeitung oder systematische Mitarbeiterüberwachung. Prüfen Sie, ob bei Ihnen solche Verarbeitungen vorliegen.

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8. Mitarbeiter regelmäßig schulen

Der Mensch bleibt das größte Datenschutzrisiko. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich zu Themen wie Phishing-Erkennung, sicherer Umgang mit Passwörtern, Entsorgung von Dokumenten und Meldepflichten bei Datenpannen. Dokumentieren Sie jede Schulung mit Datum und Teilnehmerliste.

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9. Datenpannen-Prozess etablieren

Bei einer Datenpanne – etwa einem verlorenen Laptop, einer fehlgeleiteten E-Mail mit sensiblen Daten oder einem Hackerangriff – haben Sie nur 72 Stunden Zeit, um die Aufsichtsbehörde zu informieren. Definieren Sie vorab einen klaren Prozess: Wer meldet intern? Wer bewertet das Risiko? Wer kontaktiert die Behörde?

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10. Regelmäßige Audits durchführen

DSGVO-Compliance ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Führen Sie mindestens einmal jährlich ein internes Datenschutz-Audit durch. Prüfen Sie: Sind alle Verzeichnisse aktuell? Werden Löschfristen eingehalten? Funktionieren die technischen Schutzmaßnahmen? Gibt es neue Verarbeitungsprozesse?

Bußgelder und Risiken: Was tatsächlich droht

Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vor – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das klingt nach Großkonzern-Dimensionen, doch die Aufsichtsbehörden staffeln ihre Bußgelder verhältnismäßig. Für ein KMU mit 2 Millionen Euro Umsatz können das schnell 80.000 Euro sein – ein Betrag, der wehtut.

Verstoß Typisches Bußgeld KMU Beispiel
Fehlendes Verarbeitungsverzeichnis 5.000 – 25.000 € Handwerksbetrieb ohne jegliche Dokumentation
Fehlende AVVs mit Dienstleistern 10.000 – 50.000 € Cloud-Nutzung ohne vertragliche Absicherung
Unzureichende TOMs 10.000 – 100.000 € Unverschlüsselte Kundendaten auf dem Server
Verspätete Meldung einer Datenpanne 10.000 – 50.000 € Hackerangriff erst nach 2 Wochen gemeldet
Unzulässige Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage 20.000 – 100.000 € Newsletter-Versand ohne gültige Einwilligung

Neben den finanziellen Risiken drohen aber auch Reputationsschäden. Wird ein Datenschutzverstoß öffentlich bekannt, leidet das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern. Gerade im regionalen Mittelstand, wo Geschäftsbeziehungen auf persönlichem Vertrauen basieren, kann das schwerwiegende Folgen haben.

Gut zu wissen: Abmahnungen durch Wettbewerber

Neben Bußgeldern der Aufsichtsbehörden können auch Wettbewerber und Verbraucherschutzverbände DSGVO-Verstöße abmahnen. Ein fehlerhaftes Cookie-Banner oder eine unvollständige Datenschutzerklärung auf Ihrer Website kann bereits Anlass für eine kostenpflichtige Abmahnung sein.

DSGVO und IT-Infrastruktur: Die technische Seite

Datenschutz ist nicht nur ein organisatorisches und juristisches Thema – die IT-Infrastruktur bildet das technische Fundament jeder DSGVO-Compliance. Ohne angemessene technische Maßnahmen bleibt jede Datenschutz-Dokumentation Makulatur. Die folgenden Bereiche verdienen besondere Aufmerksamkeit.

Verschlüsselung als Grundpfeiler

Verschlüsselung ist eine der wirksamsten Schutzmaßnahmen, die die DSGVO ausdrücklich empfiehlt (Art. 32 Abs. 1 lit. a). Unterscheiden Sie dabei zwischen Verschlüsselung bei der Übertragung (TLS/SSL für E-Mail, HTTPS für Websites) und Verschlüsselung bei der Speicherung (Festplattenverschlüsselung, verschlüsselte Datenbanken). Besonders mobiles Arbeiten erfordert konsequente Verschlüsselung: Laptops, USB-Sticks und Smartphones mit Firmendaten sollten grundsätzlich verschlüsselt sein.

Zugriffsrechte und Berechtigungskonzept

Das Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) verlangt, dass nur die Personen Zugriff auf Daten haben, die diese für ihre Arbeit tatsächlich benötigen. Implementieren Sie ein rollenbasiertes Berechtigungskonzept: Der Azubi in der Buchhaltung braucht keinen Zugriff auf Personalakten, und der Außendienstmitarbeiter benötigt keine Einsicht in die Finanzbuchhaltung. Dokumentieren Sie, wer auf welche Systeme und Daten zugreifen kann.

Protokollierung und Logging

Eine angemessene Protokollierung hilft Ihnen dabei, Datenschutzverstöße und Sicherheitsvorfälle zu erkennen und nachzuvollziehen. Loggen Sie Zugriffe auf sensible Daten, fehlgeschlagene Login-Versuche und administrative Änderungen. Beachten Sie dabei aber: Auch Logdaten sind personenbezogene Daten und unterliegen selbst der DSGVO. Definieren Sie Aufbewahrungsfristen für Logs (typisch: 3–6 Monate) und schützen Sie diese vor unbefugtem Zugriff.

Verschlüsselung

Schützt Daten bei Diebstahl oder Verlust von Geräten – ein verschlüsselter Laptop ist kein meldepflichtiger Vorfall

Backup-Konzept

Regelmäßige, getestete Backups sichern die Verfügbarkeit und ermöglichen schnelle Wiederherstellung nach Ransomware-Angriffen

Patch-Management

Zeitnahes Einspielen von Sicherheitsupdates schließt bekannte Schwachstellen, bevor Angreifer sie ausnutzen können

Netzwerksegmentierung

Trennung von Netzwerkbereichen begrenzt den Schaden bei einem erfolgreichen Angriff auf einzelne Segmente

Praxis-Tipps: DSGVO-Umsetzung im Alltag

Die DSGVO-Theorie ist das eine – die praktische Umsetzung im Betriebsalltag das andere. Hier einige bewährte Tipps aus unserer Beratungspraxis mit mittelständischen Unternehmen in Südbaden.

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Starten Sie mit dem Verarbeitungsverzeichnis. Es zwingt Sie, alle Datenflüsse in Ihrem Unternehmen zu verstehen, und bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen. Nutzen Sie dafür die kostenlose Vorlage des Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg.

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Bündeln Sie Ihre AVVs in einem zentralen Ordner – digital und physisch. Führen Sie eine Liste aller Dienstleister, die personenbezogene Daten für Sie verarbeiten, und prüfen Sie bei jedem neuen Tool oder Service, ob ein AVV erforderlich ist.

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Machen Sie Datenschutz-Schulungen kurz und praxisnah. 30 Minuten mit konkreten Beispielen aus dem Arbeitsalltag Ihrer Mitarbeiter wirken besser als ein zweistündiger Vortrag über Paragrafen. Wiederholen Sie die Schulung mindestens einmal im Jahr.

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Testen Sie Ihren Datenpannen-Prozess einmal jährlich mit einem simulierten Vorfall. Nur so stellen Sie sicher, dass im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist – und Sie die 72-Stunden-Frist einhalten können.

Häufige Fehler bei der DSGVO-Umsetzung

  • Einmalige Umsetzung ohne laufende Pflege: Verarbeitungsverzeichnisse veralten, neue Tools werden ohne AVV eingeführt, Löschfristen nicht eingehalten
  • Datenschutzerklärung von der Stange: Generische Texte aus dem Internet passen selten zur tatsächlichen Datenverarbeitung Ihres Unternehmens
  • Keine Trennung von privater und geschäftlicher IT: Mitarbeiter nutzen private Geräte ohne klare BYOD-Richtlinie und Mobile-Device-Management
  • Cookie-Banner als Alibi: Viele Banner sind technisch unwirksam – Tracking-Cookies werden geladen, bevor der Nutzer zustimmt
  • Fehlende Dokumentation der Einwilligungen: Newsletter-Anmeldungen ohne Double-Opt-In oder nachvollziehbare Einwilligungsprotokolle

Checkliste: DSGVO-Compliance für Ihr KMU

Nutzen Sie die folgende Checkliste, um den aktuellen Stand Ihrer DSGVO-Compliance zu bewerten. Jeder Punkt, der nicht abgehakt werden kann, ist ein konkreter Handlungsbedarf.

DSGVO-Compliance Checkliste für KMU

  • Verarbeitungsverzeichnis ist erstellt und aktuell
  • Datenschutzbeauftragter ist benannt (falls erforderlich)
  • AVVs liegen für alle Auftragsverarbeiter vor
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sind dokumentiert
  • Datenschutzerklärung auf der Website ist aktuell und vollständig
  • Cookie-Consent-Banner funktioniert DSGVO-konform
  • Einwilligungen werden nachweisbar dokumentiert (Double-Opt-In)
  • Löschkonzept mit definierten Fristen ist implementiert
  • Mitarbeiter wurden im laufenden Jahr geschult
  • Datenpannen-Prozess ist definiert und allen bekannt
  • Berechtigungskonzept für IT-Systeme ist dokumentiert
  • Mobile Geräte mit Firmendaten sind verschlüsselt
  • Backups werden regelmäßig erstellt und getestet
  • Letztes internes Datenschutz-Audit liegt nicht länger als 12 Monate zurück

Fazit: DSGVO-Compliance ist machbar – und lohnt sich

Die DSGVO muss kein Schreckgespenst sein. Mit den hier vorgestellten 10 Maßnahmen schaffen Sie eine solide Grundlage für den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Der Schlüssel liegt in der systematischen Herangehensweise: Starten Sie mit dem Verarbeitungsverzeichnis, arbeiten Sie sich durch die einzelnen Bausteine und etablieren Sie einen regelmäßigen Prüfrhythmus.

Besonders für mittelständische Unternehmen in Südbaden gilt: DSGVO-Compliance ist auch ein Wettbewerbsvorteil. Kunden und Geschäftspartner achten zunehmend darauf, dass ihre Daten bei Ihnen in guten Händen sind. Ein nachweislich hoher Datenschutzstandard stärkt das Vertrauen und kann bei Ausschreibungen den entscheidenden Unterschied machen.

DSGVO-Compliance ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Wer früh anfängt und systematisch arbeitet, reduziert nicht nur das Bußgeldrisiko, sondern stärkt auch das Vertrauen seiner Kunden und Geschäftspartner.

Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen, oder benötigen Unterstützung bei der technischen Umsetzung? Als IT-Dienstleister aus der Region unterstützen wir KMU in Südbaden bei der Umsetzung der technischen DSGVO-Anforderungen – von der Verschlüsselung über Berechtigungskonzepte bis hin zum sicheren Backup. Sprechen Sie uns an.

DSGVO-Compliance für Ihr Unternehmen sicherstellen

Sie möchten Ihre IT-Infrastruktur DSGVO-konform aufstellen oder benötigen Unterstützung bei technischen Schutzmaßnahmen? Wir beraten KMU in Südbaden praxisnah und verständlich.